Hallo Breggale,
der Wartungsvertrag sollte innerhalb einer bestimmten Frist nach Auslieferung abschließbar sein. Ob das immer noch ein Jahr ab Auslieferung ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Wartungsvertrag von Renault sollte nicht an einem Händler gebunden sein. Jeder Renault-Händler kann über Renault abrechnen. So kenne ich das aus Österreich.
Das hinterfragst Du am besten.
Liebe Grüße
Udo