Hallo Patrick,
wenn davon auszugehen ist und es kommt nach der Fahrzeugbestellung zu einer Modellpflege - also das bestellte Fahrzeug hat die neue Optik - sollte man den detaillierten Ausstattungsumfang aller Pakete im Kaufvertrag auflisten.
Wenn mit Einführung der Modellpflege ein Ausstattungspaket abgespeckt wurde, fehlen dann im neuen Fahrzeug Ausstattungsdetails. Zum Beispiel im Winterpaket fliegt die Frontscheibenheizung raus, diese würde dann im modellgepflegten Fahrzeug wohl fehlen, auch wenn zum Zeitpunkt der Bestellung das im Lieferumfang enthalten gewesen wäre. Das Renault-System erkennt das nicht.
Sowas kann zu einem unguten Streitfall werden…
Liebe Grüße
Udo