Beiträge von uh_newyork

    Hallo Schroedel,


    Im Multimediasystem können bis zu sechs Profile angelegt werden.

    Die Aktivierung muss manuell durch öffnen der Notifikationen (vom oberen Rand des Displays nach unten scrollen) und den Profilbutton ganz oben links berühren, dann entsprechendes Profil auswählen und mit ok bestätigen. Der Fahrersitz und die Außenspiegel fahren in die vorher gespeicherte Position (wenn Ausstattung vorhanden ist).


    In der Regel wird zum passenden Profil das entsprechende, gespeicherte iPhone aktiviert. Aber wenn mehrere iPhones im Fahrzeug sind, die in einem Profil gespeichert sind, vor allem das im letzten Profil aktive beim Profileechsem im Fahrzeug ist, bleibt dieses aktiv. Es muss bei den Verbindungseinstellungen (App) das gewünschte iPhone manuell ausgewählt werden (CarPlay oder Bluetooth).


    Die gleichzeitige Nurzung von zwei Mobiltelefonen hat Renault leider bei AAOS12 nicht umgesetzt. Die technische Voraussetzung dafür ist in AAOS12 gegeben.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo basicimplant,


    dieses Problem kenne seit 2002 bei meinem damaligen Megane 2. Leider gibt es CR 2032 von schlechter Qualität. Einige haben im Neuzustand komplett versagt oder waren nach kurzer Zeit wieder zum Tauschen.


    Die besten Erfahrungen habe ich mit Varta.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Patric,


    der Espace RHN darf nur 1.500 kg als Siebensitzer und 1.600 kg als Fünfsitzer ziehen.


    Da nimm lieber einen Austral mit dem 1,33 Liter Vierzylinder und 160 PS, mit dem kann man 1.800 kg ziehen.


    Der Vorgänger, Espace RFC, verfügt bis zu 2.000 kg Anhängelast.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Forumsregistrierung,


    betreffend Einschaltung eines Rechtsanwalt sind das Erfahrungswerte beim RFC, da hatte es doch relativ viele „Wandlungen“ (Rückabwicklungen von Kaufverträgen) gegeben.


    Es ist Deine Entscheidung und wie Du mit den aus Deiner Sicht offensichtlichen Mängeln umgehst.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Humer,


    wenn nichts weiter geht, Mängelrüge stellen und eine Frist auf Beseitigung des Mangels stellen. Gegebenenfalls einen Rechtsanwalt einschalten.


    Nach drei erfolglosen Behebungsversuchen wird der Händler das Fahrzeug wohl zurücknehmen müssen, abzüglich einer Abgeltung der gefahrenen Kilometern.


    Liebe Grüße

    Udo