Bei mir alles in besser Ordnung und keine Geräu(s)che
Beiträge von Forumregistrierung
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So kann ich auch meine BlitzerApp sehen ohne den Blick von der Straße abwenden zu müssen.
... Und der Streifenwagen neben dir auch 🤣
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Kurz gesagt – der neue Grill bzw. eine komplett andere Front ist nur dann „plug & play“, wenn das Teil ausdrücklich für dein Fahrzeug freigegeben ist und du die passende Zulassungsbescheinigung („K-Nummer“/ABE oder ECE-Prüfzeichen) mitlieferst. In allen anderen Fällen musst du zum TÜV / DEKRA / GTÜ.
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Auch bei mir hat das Update ca fünf bis sieben Versuche gebraucht und ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich mit dem Fahrzeug während der Zeit nicht gefahren bin sondern mit eingeschalteter Zündung auf einem Parkplatz gestanden habe.
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Ich denke, dass sich unsere Sichtweisen hier deutlich unterscheiden!
Das ist legitim. Du sagtest es bereits.
Daher: BTT
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Da gibt es unterschiedliche Sichtweisen... Und das Schöne daran: keine ist weniger wert
Und gerade deshalb ist es eine gute Idee!
Ein übergeordneter Thread wie „Alles rund um Bremsen“ schafft Übersicht und Struktur – besonders für wiederkehrende Themen. Statt dutzender verstreuter Einzelposts finden Nutzer hier gesammeltes Wissen, Erfahrungen und Lösungen an einem Ort. Das spart Zeit, reduziert Dopplungen und stärkt den Austausch.
Diversität bedeutet nicht Zersplitterung, sondern kluge Bündelung. Wer ein Spezialthema hat, kann es innerhalb des Threads trotzdem gezielt ansprechen – das schließt sich nicht aus.
Und mal ehrlich: Es geht doch um Inhalte, nicht nur um Überschriften.
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Bitte dann aber auch das richtige Wetter mitbringen 🤣
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Was soll es für einen Sinn ergeben, den Zähler automatisch zurück zu stellen? Ich benötige den Zähler zum Beispiel um die gefahrenen Kilometer von Tanken zu Tanken zu erfassen. Oder um die Gesamtkilometer einer Reise zu erfassen. Da nehme ich die kleine Mühe, den Zähler auf Null zu setzen, gerne in Kauf.
Und genau das kannst du doch mit der Wippe am Lenkrad rechts durchschalten. Mit einem langen Druck auf OK kannst du anschließend beim Tanken wieder auf Null setzen.
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Ich glaube in diesem Beitrag dreht es sich gezielt um Geräusche aus dem Bereich des Handschuhfachs.
Es ist nicht so Sinnvoll, hier jetzt sämtliche Stellen die bei jemandem einmal Geräusche gemacht haben aufzulisten.Es macht aber auch keinen Sinn, für jede Stelle einen extra Thread aufzumachen. Eine Kanalisierung hier wäre schon gut.
@Mods Vielleicht kann man den Titel entsprechend anpassen?
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Öhm, Link gesehen? Mal draufgeklickt? Sind Anwälte.. Das war nur das erste Ergebnis eine kurzen Google suche. Und JA, nur KURZ!!! Aber logisch gesehen müsste ja dann der Bildschirm mit Navi / Radio / etc. auch verboten sein....
Die Nutzung eines Handys während der Fahrt ist in Deutschland grundsätzlich durch § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Danach ist es verboten, ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, während der Fahrt aufzunehmen oder in der Hand zu halten. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug im fließenden Verkehr steht, zum Beispiel an einer roten Ampel.
Eine Nutzung des Handys ist jedoch erlaubt, wenn es sich in einer Halterung befindet und somit nicht in der Hand gehalten wird. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Bedienung nur eine kurze Blickzuwendung erfordert, die das Verkehrsgeschehen und die konkreten Umstände ausreichend berücksichtigt. Zulässig ist also beispielsweise das Annehmen eines Anrufs über die Freisprecheinrichtung oder die Bedienung über Sprachsteuerung.
Nicht erlaubt ist es hingegen, während der Fahrt längere Eingaben vorzunehmen, etwa eine Adresse ins Navigationssystem einzutippen, Nachrichten zu schreiben oder in Apps zu scrollen – auch wenn sich das Gerät in einer Halterung befindet. Maßgeblich ist stets, ob der Fahrer durch die Nutzung abgelenkt wird und dadurch seine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr verletzt.
Das ergibt sich aus:
§ 23 Abs. 1a StVO – Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
entweder
eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
zur Bedienung und Nutzung nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät erfolgt, die das Verkehrsgeschehen und die Umstände ausreichend berücksichtigt.
Ist komisch, ist aber wohl so ... ob die Nutzung "kurz" ist, entscheidet der Richter im Rahmen der ihm obliegenden Beweiswürdigung. Dabei verlässt er sich auf die Aussage des Polizeibeamten.