Hallo Hotte-Otte,
ich würde dem Händler richtig Gas geben. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist er zur Behebung der Mängel verpflichtet, andernfalls kann es dazu führen, dass er das Fahrzeug wohl zurücknehmen muss. Da gibt es Fristen, die Du setzten solltest. Entweder einen entsprechenden eingeschriebenen Brief, ein Anwaltschreiben oder E-Mail (dahingehend kenne ich das Deutsche Recht nicht) verfassen bzw. verfassen lassen.
Bei Nicht-Verbraucher-Geschäfte ist der Händler in einer stärkeren Position…
Liebe Grüße
Udo