Ist es möglich den Warnton eine Differenz nach oben von 4-6 Kmh zu Programmieren? Es nervt z.B. wenn bei 71 kmh bereitsdie Warnung rumpiep. Bei VW kann man da eine Differenz programmieren das die Kiste bei z.b.76 kmh Tacho Anzeige Piep ,was in echt dann ca.71 Kmh entspricht.
Warnton bei Geschwindigkeits überschreitung
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Hallo Tomti,
bei AAOS12 nicht mehr.
Liebe Grüße
Udo
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Wo aktiviert oder deaktiviert man den Warnton?
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... Über die persönlichen Einstellungen ... "My Perso" ...
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diese Diskussion gab es schonmal hier im Forum...
Habe keinen Warnton, sondern nur diesen optischen roten Ring um die Geschwindigkeitsangabe...
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Ist es möglich den Warnton eine Differenz nach oben von 4-6 Kmh zu Programmieren? Es nervt z.B. wenn bei 71 kmh bereitsdie Warnung rumpiep. Bei VW kann man da eine Differenz programmieren das die Kiste bei z.b.76 kmh Tacho Anzeige Piep ,was in echt dann ca.71 Kmh entspricht.
Laut meinem Händler, wo ich den Austral im März abgeholt habe (hatte genau die gleiche Frage gestellt - bei meinem vorherigen Mondeo konnte man die Differenz ebenfalls ändern) ist diese Möglichkeit laut Gesetz bei neueren Fahrzeugen, glaube er sagte ab 2024 Baujahr, verboten.
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Das ist so nicht korrekt:
Seit Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Autos in der EU mit dem System zur „Intelligenten Geschwindigkeitsassistenz“ (ISA – Intelligent Speed Assistance) ausgestattet sein. Dieses System erkennt über Kameras und Kartendaten das jeweils geltende Tempolimit und informiert den Fahrer – je nach Fahrzeug – optisch, akustisch oder durch einen leichten Gegendruck am Gaspedal über eine mögliche Geschwindigkeitsüberschreitung.
Grundsätzlich ist es nicht verboten, im Fahrzeug eine Geschwindigkeitsüberschreitung in festen Kilometerschritten – beispielsweise +3 km/h über dem erkannten Limit – einzustellen. Die EU-Verordnung erlaubt eine Toleranz von bis zu 10 km/h über oder unter dem erkannten Tempolimit. Diese Funktion kann in vielen Fahrzeugen genutzt werden, solange der Fahrer jederzeit aktiv eingreifen kann – etwa durch stärkeres Gasgeben (Kickdown) oder das kurzfristige Deaktivieren des ISA-Systems per Knopfdruck. Das ist rechtlich zulässig.
Was jedoch nicht erlaubt ist: das System dauerhaft zu deaktivieren oder zu manipulieren, sodass die Geschwindigkeitsassistenz umgangen wird. Die Verordnung verlangt, dass ISA bei jedem Start des Fahrzeugs automatisch aktiviert ist. Zwar darf es durch den Fahrer temporär abgeschaltet werden, es muss jedoch beim nächsten Motorstart wieder aktiv sein. Eine dauerhafte Abschaltung oder ein Eingriff in die Systemlogik wäre ein Verstoß gegen die Zulassungsvorschriften.
Es ist weiterhin erlaubt, einen gewissen Geschwindigkeits-Offset – etwa +3 km/h – einzustellen, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Toleranz liegt und das System übersteuerbar bleibt. Ein pauschales Verbot solcher Einstellungen gibt es nicht. Verboten ist lediglich eine Manipulation oder dauerhafte Deaktivierung des ISA-Systems.