Beiträge von Forumregistrierung

    das bringt dir nur nicht wenn eine Zelle kaputte geht. Das geht nämlich von jetzt auf gleich, dann bestätigt nur Dein Voltmeter das es die Batterie ist.

    Das kann man so nicht pauschal sagen.


    Das hängt von der Art der Batterie und der Schädigung der Zelle ab.


    Bei einer Reihenschaltung (z. B. viele Blei- oder Lithium-Ionen-Batterien): Wenn eine einzelne Zelle komplett ausfällt (z. B. Kurzschluss oder Unterbrechung), kann die gesamte Batterie sofort unbrauchbar werden. Besonders bei Lithium-Ionen-Akkus kann eine defekte Zelle das Batteriemanagementsystem (BMS) dazu veranlassen, die Batterie abzuschalten.


    Bei einer Parallelschaltung: Fällt eine Zelle aus, übernehmen die verbleibenden Zellen einen Teil der Last, und der Akku kann weiter funktionieren – wenn auch mit reduzierter Kapazität.


    Bei Autobatterien (Blei-Säure): Oft sind die Zellen in Reihe geschaltet. Wenn eine einzelne Zelle (von meist sechs) ausfällt, sinkt die Spannung (z. B. von 12 V auf 10 V), was den Startvorgang erschweren oder verhindern kann.


    Das Voltmeter kann hier sehr hilfreich sein, um eine erste Fehlerhypothese aufstellen zu können.

    Das geht nicht. Es gibt nur einen TKZ.

    Eine Garage wird m.E. nicht als "Parklücke" erkannt. Außerdem liegt Sie bei dir auch noch 50cm höher ...


    Wenn Du auf einem angenommen Fahrweg bis zur Garage 5m zurücklegst und es 50cm Höhenunterscheid sind, entspricht das einer Steigung von 10%. Das ist enorm viel.


    Da Du das Auto ja laut Footer schon hast: Was spricht dagegen, das auszuprobieren? :)

    Das Bremslicht muss bei einer Rekuperation dann angehen, wenn die Verzögerung eine bestimmte Stärke erreicht, die mit einer normalen Bremsung durch das Bremspedal vergleichbar ist. Die genauen Vorschriften dazu sind in der ECE-Regelung Nr. 13-H (für Pkw) und ECE-R 13 (für Nutzfahrzeuge) festgelegt.


    Grundsätzlich gilt:


    Das Bremslicht muss leuchten, wenn die Rekuperation eine Verzögerung von mehr als 0,7 m/s² bewirkt.


    Bei geringerer Verzögerung (< 0,7 m/s²) darf das Bremslicht ausgeschaltet bleiben.


    Falls das Fahrzeug mit adaptiven Bremslichtern ausgestattet ist, kann es bei starker Verzögerung (z. B. > 4 m/s²) auch blinken.


    In der Praxis bedeutet das:


    Bei sanfter Rekuperation, wie sie oft bei leichtem Loslassen des Gaspedals auftritt, bleibt das Bremslicht aus.


    Bei stärkerer Rekuperation, etwa beim Herunterschalten in eine höhere Rekuperationsstufe oder bei einem „One-Pedal-Driving“-System, muss das Bremslicht aktiviert werden.