Beiträge von Forumregistrierung

    Wie lange man warten muss, liegt nicht an der Assistance sondern an dem Abschleppunternehmen welches den Auftrag angenommen hat. Und je nach dem was so los ist und wo man liegen geblieben ist kann das halt 1-3 Stunden dauern.

    Das weiß ich doch. Allerdings ist der ADAC mit seinen Verknüpfungen im abschleppwesen deutlich besser aufgestellt als die Renault assistance. Daher ist auch mit kürzeren Wartezeiten zu rechnen.

    Immer wieder liest man von Fehlermeldungen wie z.B.:


    1. "Motor kann zerstört werden"

    2. "Abgasanlage überprüfen"

    3. "Begrenzer überprüfen"

    4. "ELEC-System überprüfen"


    Mich interessiert mal, wer wirklich betroffen ist/war?

    Dabei geht es hier nur um Fehlermeldungen, die werkstattrelevant waren; also z.B. kein witterungsbedingter Ausfall der Assistenzsysteme.


    Dabei soll es hier egal sein, ob MH oder VH.


    Vielleicht bekommen wir so einen Überblick.

    Danke für deine Rückmeldung. Und jetzt musst du dich quasi noch damit rumärgern und nachfragen, wie lange du ein ersatzfahrzeug hast... Irgendwie ist das doch auch die falsche Lösung, oder?


    Ich kenne übrigens einige Händler im Umkreis bei mir sehr gut und niemand weiß angeblich von diesem Fehler. Genauso wie die ölverdünnung vorkommen unbekannt zu sein scheint.

    Ich weiß, was du meinst und würde es vermutlich auch genauso handhaben und probieren aber ein Auto ist ja auch kein daumenkino, wo man am Ende noch mal neu anfangen kann und schauen kann ob die fehlermeldung weg ist oder nicht. Alles in allem wirklich eine total blöde Lösung, die man offensichtlich nicht anders in den Griff bekommt.

    es wird sicherlich shwierig, aber ich bezahle nicht für ein Auto das mehr in der Werkstatt ist als das man fährt. Wie gesagt, es kommt jetzt auch der 2 Klimakompressor rein. Nach dem 1. Austausch hat er nicht mal 1000 km Durchgehalten dann wr er wieder defekt.

    Daslasse ich dann aber andere Regeln. Dafür hat man Rechtsschutz.

    Aus eigener beruflicher Erfahrung kann ich dir sagen, dass das ein langer und beschwerlicher Weg ist, dessen Ausgang ungewiss ist.


    Ich unterstütze deinen Ansatz vollkommen.


    Die gegenseite wird argumentiert, dass du ein vergleichbares ersatzfahrzeug hattest und mobil warst und wird dir vorrechnen, wie viel Prozent der Gesamtlaufzeit dein Fahrzeug trotz entsprechender zur verfügungstellung eines leihfahrzeuges nicht verfügbar war.


    Das ist letztendlich das, was ein Gericht berücksichtigt. Aber vielleicht hast du ganz großes Glück und kannst das Fahrzeug zurückgeben da der von Dir beschriebene Umstand wirklich nicht tragbar ist