Hallo Flitzpieper,
bei Renault ist die Wartung jährlich erforderlich. Im ersten Jahr erfolgt Wartung A (ohne Ölwechsel) im zweiten Jahr Wartung B (mit Ölwechsel. Fährst Du pro Jahr mehr als 15.000 Kilometer, ist jährlich eine Wartung AB erforderlich,
Fährst Du pro Jahr mehr als 30.000 Kilometer, muss das Motoröl spätestens nach 30.000 Kilometer (AB) gewechselt werden. Somit wird die Wartung sogar in kürzeren Intervallen nötig sein.
Bei 10.000 Kilometer Gahrleistung wird nach einem Jahr ein Service A ausreichen und nach dem zweiten Jahr dann ein AB. Gibst Du das Fahrzeug vor Ablauf des zweiten Jahres zurück, ist noch kein Service nötig.
Da ist es wichtig, wie die Vertragsbedingungen im Leasingvertrag formuliert sind.
Ich letztes Jahr mein neues Fahrzeug vor Ablauf des Leasingvertrages übernommen und das alte abgegeben. Ich musste kein Service AB bezahlen, obwohl die Serviceanzeige ein Überziehen der Jahresfrist angezeigt hat. Das hängt damit zusammen, dass ich im vorhergehenden Jahr das Service mehr als einen Monat früher als vorgesehen durchgeführt hatte.
Liebe Grüße
Udo