Beiträge von Forumregistrierung

    Betrachten wir es ruhig gerne genauer:


    Bei der Geschwindigkeitsregelung eines Fahrzeugs – sei es durch einen klassischen Tempomaten oder durch einen Geschwindigkeitsbegrenzer – gibt es auf europäischer und internationaler Ebene klare technische Vorschriften. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind zum einen die EU-Verordnung (EU) 2019/2144 über die allgemeine Fahrzeugsicherheit und zum anderen die UN/ECE-Regelung Nr. 89 („Speed Limitation Devices“) festgelegt.


    Die EU-Verordnung 2019/2144 schreibt seit Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen die Ausstattung mit einem Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA) vor. Dieses System erkennt Geschwindigkeitsbegrenzungen und weist den Fahrer darauf hin oder reguliert die Geschwindigkeit. Zwingend ist dabei aber, dass der Fahrer jederzeit die volle Kontrolle über das Fahrzeug behält und die Vorgaben des Systems jederzeit übersteuern kann. Das bedeutet: Auch wenn ein Fahrzeug per ISA auf ein Limit hinweist oder es automatisch einregelt, darf der Fahrer durch bewussten Eingriff (z. B. starkes Gasgeben) die Geschwindigkeit überschreiten. Eine gesetzliche Vorschrift, die es Herstellern verbietet, dem Fahrer die Möglichkeit zum manuellen Überschreiten zu geben, existiert nicht.


    Die UN/ECE-Regelung Nr. 89 ergänzt diese Vorgaben, indem sie technische Anforderungen an einstellbare Geschwindigkeitsbegrenzungen (Adjustable Speed Limitation Devices, ASLD) festlegt. Ein solches System darf die vom Fahrer eingestellte Maximalgeschwindigkeit nicht selbstständig überschreiten. In den Prüfvorschriften ist lediglich ein Toleranzrahmen festgelegt: In der Praxis darf die tatsächliche Geschwindigkeit den eingestellten Wert um höchstens 5 % oder 5 km/h übersteigen, damit das System als regelkonform gilt. Damit wird verhindert, dass Fahrzeuge durch Bauart oder Software eigenmächtig schneller werden, als der Fahrer eingestellt hat.


    Entscheidend ist also die Abgrenzung: Ein Tempomat darf niemals eigenmächtig über die Sollgeschwindigkeit hinaus beschleunigen. Ein manuelles Überschreiten durch den Fahrer ist dagegen ausdrücklich zulässig und wird sogar vorausgesetzt, da die Verantwortung für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung – insbesondere nach § 3 StVO in Deutschland – immer beim Fahrer liegt.


    Was die Feineinstellung betrifft – also ob man die Geschwindigkeit um +1, +2 oder +5 km/h verändern kann –, handelt es sich um eine rein herstellerseitige Design- und Bedienentscheidung. Weder die EU-Verordnung noch die UN/ECE-Regelung enthalten Vorgaben dazu, welche Schrittweiten bei der Einstellung möglich sein müssen. Ein Verbot, eine solche Funktion anzubieten, gibt es nicht.

    Lieber Udo, ich war leider erfolglos mit der Suche (auch im manual). Ich sehe innen nur die durchgängige Plastikabdeckung der Heckklappe (Bild) Keine Klappe, keine Entriegelung am Verschluss oder sonst wo. Kannst Du mir weiterhelfen? Ev. mit Bild oder Hinweis, wo das im manual steht. Danke 🙏

    Allerliebster Bernardo. Hilft dir der Screenshot aus der BDA nicht? Genauer geht es nicht.

    Was genau an Humor ist das (bundesdrutsch)? Dem Umstand, dass ich den Ort der Entriegelung trotz physischer Suche nicht entdeckte, könnte man kollegial wahrscheinlich auch mit helfender Information begegnen. Oder auch mit offener Schulmeisterei! Aber, Danke, hab echt sehr gelacht…

    Ich weiss nicht, warum Du schon wieder so aggressiv bist. Du hattest geschrieben, dass Du es nicht findest und ich habe Dir gutgemeinte Lösungsvorschlage gemacht.


    Ich verstehe, dass Du frustriert bist aber bitte lass das an anderen Personen aus, Ansonsten guckst Du vielleichteinfach mal in die BDS ... da sind sogar Bilder drin ... vielleicht kommst du damit besser klar. Oder ist das zuviel verlangt?

    Ich sehe das ehrlich gesagt deutlich anders. Fahrzeuge als reine „Wegwerfartikel“ zu bezeichnen, wird der Realität nicht gerecht. Im Gegenteil: Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Autos steigt seit Jahren kontinuierlich an, was zeigt, dass moderne Fahrzeuge keineswegs nur für eine kurze Lebensdauer gebaut werden. Gerade Werkstätten leisten hier einen entscheidenden Beitrag, denn durch moderne Diagnosetechnik, fundiertes Fachwissen und individuelle Reparaturkonzepte sorgen sie dafür, dass Autos lange zuverlässig im Einsatz bleiben. Nachhaltigkeit spielt zudem eine immer wichtigere Rolle – Hersteller wie auch Werkstätten investieren in Recycling, in die Aufarbeitung von Bauteilen und Batterien sowie in ressourcenschonende Reparaturverfahren. Anstatt Fahrzeuge vorschnell aufzugeben, wird immer häufiger auf Instandsetzung gesetzt, und gerade freie sowie inhabergeführte Werkstätten sichern damit nicht nur die Mobilität der Kunden, sondern auch den Werterhalt der Fahrzeuge. Natürlich gibt es wirtschaftlichen Druck, doch dieser führt nicht zwangsläufig zu Qualitätsverlust. Im Gegenteil: Viele Betriebe nutzen den Wettbewerb, um noch kundenorientierter, flexibler und transparenter zu arbeiten. Auch der technologische Fortschritt trägt dazu bei, dass Fahrzeuge heute sicherer, effizienter und langlebiger sind als je zuvor – und die Werkstätten passen sich durch kontinuierliche Weiterbildung an diese Entwicklung an. Alles in allem spricht daher viel mehr dafür, dass moderne Fahrzeuge dank des Engagements und der Kompetenz der Werkstätten länger genutzt werden, nachhaltiger sind und für die Kunden einen hohen Wert behalten – von einer Wegwerfmentalität kann hier wirklich keine Rede sein.

    Wir haben mittlerweile Ende 2025 und der Bug ist nach wie vor vorhanden.

    Und schon wieder ist Silvester Ende August ... cool ... und ich hatte mich schon gewundert, dass es überall schon Raketen zukaufen gibt.


    Für den Umstand, dass es unter AAOS die Apple Music App nicht gibt, kann Renault gar nichts ... die Verantwortung von Renault ist so weit davon entfernt, wie der 18.08. das "Ende des Jahres" ist :) :thumbdown: :)