Das einzige was es nicht kann auf normal schalten , wenn das Aufhebungszeichen fehlt ( also z.B. von 30 km/h nach 300m auf 50 km/h
Es ist nun mal so, dass nach StVO eine Geschwindigkeitsbeschränkung bis zum Aufhebungsschild bzw. Ortsausgangsschild gilt. Bitte keine Diskussion über den Sinn einer solchen Anordnung.