Spaltmasse nur bis 5.000 km in die Garantie
Vorausgesetzt die Spaltmaße verändern sich nicht im im Fahrbetrieb müssen die Abweichungen schon zur Übergabe vorhanden gewesen sein. Insofern dürfte hier die gesetzliche Gewährleistung bzw. die vom Hersteller angebotene freiwillige Garantie nicht greifen. Meistens gilt für das Rügen von bei der Übergabe sichtbaren Mängeln eine Frist von 14 Tagen. Das die Frist an gefahrene Kilometer gebunden sein soll ist mir neu.