Zitat Goethe:" Was man schwarz auf weiß besitzt das kann man getrost nach Hause tragen".
Schaut doch ganz einfach mal in die Zweitschrift eurer Bestellung. Auf Alles was da aufgelistet ist, habt ihr Anspruch und was nicht, auf das könnt ihr nicht pochen. Z. B. habe ich es schriftlich, dass ich ein Fahrzeug mit Easy-Park-Assistent geliefert bekommen soll. Ist der Easy-Park-Assistent nicht enthalten und der Händler kann nicht nachweisen, dass ich schriftlich darauf verzichtet habe, kann ich Ansprüche geltend machen. Natürlich nur wenn, was ich bald vermute, im Kleingedruckten so etwas nicht ausgeschlossen ist.