Hallo Universaliger,
Vertragspartner ist Dein Händler und nicht Renault. Fehler kannst Du nur beim Vertragspartner geltend machen und der sollte sich dann bemühen, Garantieleistungen über den Importeur abzuwickeln. Hat ein Werkstattmeister ein Problem, dann sollte er sich an die Techline des Importeurs wenden.
Beim Importeur geht man grundsätzlich davon aus, dass in allen Vertragswerkstätten professionell und ordnungsgemäß gearbeitet wird, dahingehend wird immer nur auf die Vertragswerkstatt verwiesen.
Wenn Dein Vertragspartner nicht in der Lage ist, das Fahrzeug in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, bleiben nur die Möglichkeiten, eine vernünftige Werkstatt zu finden oder das Fahrzeug dem Vertragspartner zurückzugeben, also den Kaufvertrag rückabzuwickeln (wandeln). Da würde ich mir juristische Unterstützung nehmen, damit keine Formfehler begangen werden.
Leider gibt es Händler, die kommen erst dann in Gang, wenn der Rechtsanwalt auf der Matte steht...
Wenn Importeur, dann solltest Du Dich über das Unvermögen bzw. über die Unwilligkeit der Werkstattmitarbeiter beschweren, genaue Werkstattaufenthalte nennen und bekannt geben, was Du dort reklamiert hast und alles nicht gelöst wurde. Dann kann und wird wohl Renault entsprechend in deren Systemen entsprechend nachforschen. Ich gehe davon aus, dass der Werkstattmeister bzw. der Werkstatteigentümer kräftig "eines über die Rübe" bekommt.
Liebe Grüße
Udo